Die Gründe, warum viele Paare auf natürlichem Wege kein Kind zeugen können, sind vielfältig. Eins aber ist bei den meisten Betroffenen gleich: Sie empfinden den unerfüllten Kinderwunsch als emotional belastend — sowohl für sich selbst als auch für die Partnerschaft. Viele Paare entscheiden sich für eine Behandlung in einem Kinderwunschzentrum. Häufig mit Erfolg: Laut Jahresbericht der deutschen IVF-Zentren führt eine Kinderwunschbehandlung pro Behandlung bei einem Drittel und kumulativ bei sieben von zehn Paaren zu einer Schwangerschaft.
Als vertrauensvoller Partner nehmen wir Ihren Kinderwunsch ernst und unterstützen Sie dabei bestmöglich. Deshalb leisten wir rund um die Behandlungen in Kinderwunschzentren deutlich mehr als den gesetzlichen Standard.
Bei einer künstlichen Befruchtung steht schnell die Frage im Raum, wie viele der befruchteten Eizellen eingesetzt werden sollen. Erfahren Sie im Video, warum Fachleute klar empfehlen, nur eine befruchtete Eizelle einzusetzen.
Zusätzlich zum gesetzlichen Standard bieten wir folgende Leistungen:
Teilnehmende Kinderwunschzentren auf einer Deutschlandkarte
Versichertenpaket für Versuch 1-3
Versichertenpaket für Versuch 4
Anleitung zum Zentrumsbeitritt
Hinweise zum Datenschutz
Nein. Nur die Frau muss bei uns versichert sein.
Sie können in Ihrem Zentrum fragen, ob es dem Vertrag „BKK Kinderwunsch“ beitreten möchte. In unserer Anleitung zum Zentrumsbeitritt erläutern wir alles Wichtige. Nehmen Sie diese einfach mit in Ihr Zentrum! Wenn ihr Zentrum nicht am Programm teilnehmen möchte, Sie aber trotzdem von unseren Leistungen profitieren wollen, können Sie zu einem unserer Partner-Zentren gehen. Eine Übersicht finden Sie in unserer Zentrumssuche und auf unserer Deutschland-Karte.
Der Beitritt zum Programm BKK Kinderwunsch ist jederzeit zwischen zwei Zyklen möglich. Ihr Anspruch besteht ab dem Tag des Beitrittes zum Programm. Wir benötigen jedoch die Unterlagen aus dem Versichertenpaket für Versuch 1-3 oder 4, die wir auch genehmigen müssen. Der Beitritt muss in jedem Falle vor dem Transfer erfolgen. Eine bereits abgeschlossene Behandlung kann leider nicht rückwirkend über uns abgerechnet werden.
Bei Patientinnen über 40 oder im 4. Behandlungsversuch übernehmen wir nur die oben aufgeführten Leistungen. Weitere Kosten wie z.B. ärztliche Nebenleistungen oder Arzneimittel müssen Betroffene weiterhin privat bezahlen. Zudem übernehmen wir keine Kosten für einen Abbruchzyklus.
Bitte nehmen Sie das Versichertenpaket für Versuch 1-3 oder — sofern der 4. Versuch erfolgen soll — Versichertenpaket für Versuch 4 mit ins Zentrum. Sie können die Unterlagen dann gleich mit Ihrem Zentrum gemeinsam ausfüllen. Das spart Ihnen und dem Zentrum Zeit.
Es gibt einige Bundesländer, die zusammen mit der Bundesregierung Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. In der Regel richtet sich dabei der Anspruch nach dem Wohnort des Paares. Ob Ihr Bundesland eine Unterstützung anbietet, können Sie unter www.informationsportal-kinderwunsch.de prüfen.
Dann wenden Sie sich bitte einfach direkt an Ihre BKK oder schreiben Sie uns eine E-Mail an innovation@bkk-lv-bayern.de.